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KFO- Freilegungen



Verlagerte Zähne sind es häufig wert, in die Zahnreihe durch Kieferorthopädische Maßnahmen eingeordnet zu werden. Hierzu müssen sie chirurgisch freigelegt werden. Wenn dazu ein Halteelement am verlagerten Zahn angebracht werden soll, kann dies über die Freilegung hinaus geschehen. Wir können diese auf kleinstem Raum unter beschränkter Sicht stattfindende Maßnahme nur unter Zuhilfenahme des OP- Mikroskops und mit einem Spezialkleber durchführen. Neben der Freilegung eines Zahnes kann eine Rolllappenplastik oder eine Verschiebeplastik notwendig werden. Es kann zu einem Selbstkostenanteil kommen, den die Versicherung nicht übernimmt. Trotzdem macht das frühzeitige Ankleben anstelle eines späteren Zeitpunkts der Bracket- Befestigung kieferorthopädisch für die Gesamtbehandlung Sinn.